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   BFH, 09.07.1953 - IV 8/53 U   

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BFH, 09.07.1953 - IV 8/53 U (https://dejure.org/1953,92)
BFH, Entscheidung vom 09.07.1953 - IV 8/53 U (https://dejure.org/1953,92)
BFH, Entscheidung vom 09. Juli 1953 - IV 8/53 U (https://dejure.org/1953,92)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungsaufwand - Umfang der Absetzbarkeit von Aufwendungen bei Gebäuden und sonstigen Wirtschaftsgütern

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 57, 639
  • DB 1953, 774
  • BStBl III 1953, 245
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (2)

  • RFH, 28.05.1927 - VI A 154/27
    Auszug aus BFH, 09.07.1953 - IV 8/53 U
    In der Erkenntnis, daß ein solches Verfahren nicht betriebswirtschaftlichen Grundsätzen und kaufmännischer Übung (Gewinnermittlung durch Gegenüberstellung von Ertrag und Aufwand - Verzehr -) entspricht, hat die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs in Abweichung von § 7 Abs. 1 (früher § 16 Abs. 2 EStG 1925) für den sogenannten laufenden Erhaltungsaufwand auch den Abzug von Aufwendungen, die dem Betrieb über den betreffenden Steuerabschnitt hinaus zugute kommen, im Jahre des Aufwands ohne Aktivierung und Verteilung zugelassen (Urteile des Reichsfinanzhofs VI A 727/25 vom 7. Juli 1926, Slg. Bd. 19 S. 201, RStBl. 1926 S. 330, Mrozek-Kartei, EStG 1925 § 13 Rechtsspruch 12-14; VI A 154/27 vom 28. Mai 1927, Slg. Bd. 21 S. 201, RStBl. 1927 S. 188, Mrozek-Kartei, EStG 1925 § 16 Abs. 1 Rechtsspruch 3-6).

    Es kommen hier die Erwägungen der Entscheidungen des Reichsfinanzhofs VI A 727/25 und VI A 154/27 zum Zuge, daß in jedem Betrieb Aufwendungen auf Anlagegegenstände notwendig werden, die in gewissen Abständen in etwa gleicher Höhe wiederkehren.

  • RFH, 07.07.1926 - VI A 727/25
    Auszug aus BFH, 09.07.1953 - IV 8/53 U
    In der Erkenntnis, daß ein solches Verfahren nicht betriebswirtschaftlichen Grundsätzen und kaufmännischer Übung (Gewinnermittlung durch Gegenüberstellung von Ertrag und Aufwand - Verzehr -) entspricht, hat die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs in Abweichung von § 7 Abs. 1 (früher § 16 Abs. 2 EStG 1925) für den sogenannten laufenden Erhaltungsaufwand auch den Abzug von Aufwendungen, die dem Betrieb über den betreffenden Steuerabschnitt hinaus zugute kommen, im Jahre des Aufwands ohne Aktivierung und Verteilung zugelassen (Urteile des Reichsfinanzhofs VI A 727/25 vom 7. Juli 1926, Slg. Bd. 19 S. 201, RStBl. 1926 S. 330, Mrozek-Kartei, EStG 1925 § 13 Rechtsspruch 12-14; VI A 154/27 vom 28. Mai 1927, Slg. Bd. 21 S. 201, RStBl. 1927 S. 188, Mrozek-Kartei, EStG 1925 § 16 Abs. 1 Rechtsspruch 3-6).

    Es kommen hier die Erwägungen der Entscheidungen des Reichsfinanzhofs VI A 727/25 und VI A 154/27 zum Zuge, daß in jedem Betrieb Aufwendungen auf Anlagegegenstände notwendig werden, die in gewissen Abständen in etwa gleicher Höhe wiederkehren.

  • BFH, 26.11.1973 - GrS 5/71

    Keine gesonderte AfA für Heizungs- und Fahrstuhlanlagen usw. bei Gebäuden des

    Damit fügt sich die neue Rechtsprechung in die bisherige Entwicklung ein, die dadurch gekennzeichnet ist, daß sie die Grenzlinie zwischen Herstellungs- und Erhaltungsaufwand zugunsten des Bereichs der Erhaltung (Instandhaltung und Instandsetzung) verschoben hat und so mit steuerentlastender Wirkung den gesteigerten Bedürfnissen der Substanzerhaltung und Modernisierung Rechnung trägt (vgl. BFH-Urteile vom 9. Juli 1953 IV 8/53 U, BFHE 57, 639, BStBl III 1953, 245; vom 17. März 1959 I 1517/59, StRK, Einkommensteuergesetz, § 5, Rechtsspruch 195; vom 29. Januar 1964 I 351/61, HFR 1964, 238, betreffend Ladenumbau; BFH-Beschluß GrS 2/66).
  • BFH, 01.03.1960 - I 188/59 U

    Bemessung der Absetzung für Abnutzung - Abgrenzung von Erhaltungs- und

    Der Streitfall sei nicht anders zu beurteilen als der Fall im Urteil IV 8/53 U vom 9. Juli 1953 (BStBl 1953 III S. 245, Slg. Bd. 57 S. 639), in dem der Bundesfinanzhof anerkannt habe, daß ein Kuhstall durch den Einbau einer Betondecke an Stelle der bisherigen Backstein- und Holzdecke in seiner Wesensart nicht geändert werde.

    Zu Unrecht beruft sie sich für ihre Auffassung auf das Urteil des Bundesfinanzhofs IV 8/53 U a.a.O. Die Grenze zwischen Herstellungs- und Erhaltungsaufwand ist allerdings flüssig.

    Im Fall der Entscheidung IV 8/53 U a.a.O. blieb das Mauerwerk, das in erster Linie über die Nutzungsdauer eines Gebäudes entscheidet, unverändert.

    Bleibt aber das Gebäude wie im Fall IV 8/53 U a.a.O. als solches bestehen und wird darin nur ein neuer Teil, z.B. statt einer Holzdecke eine Steindecke, eingefügt, so handelt es sich um Erhaltungsaufwand.

    also eine Parallele zwischen ihrem Fall und dem der Entscheidung IV 8/53 U a.a.O. ziehen will, so muß sie annehmen, daß damals nicht nur ein Bestandteil des Gebäudes, die Decke, erneuert worden wäre, sondern das Gebäude selbst statt wie bisher in Holz nunmehr in Stein errichtet worden wäre.

    Dann wäre aber auch im Fall IV 8/53 U a.a.O. Herstellungsaufwand angenommen worden.

  • BFH, 13.03.1979 - VIII R 83/77

    Gasradiatorenheizung - Erhaltungsaufwand - Werbungskosten - Heizungsaustausch

    Eine Verbesserung oder Wertsteigerung schließe die Anerkennung als Erhaltungsaufwand nicht aus (Hinweis auf das Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 28. September 1927 VI A 378/27, RStBl 1927, 230, und das Urteil des BFH vom 9. Juli 1953 IV 8/53 U, BFHE 57, 639, BStBl III 1953, 245).

    Dem halten die Kläger mit Recht die Entscheidungen des RFH VI A 378/27 und des BFH IV 8/53 U entgegen, wonach eine Verbesserung oder Wertsteigerung die Anerkennung als Erhaltungsaufwand nicht ausschließe.

  • BFH, 03.12.1958 - I 173/58 U

    Aufwendungen für den Einbau eines Austauschmotors als laufender Kostenaufwand

    Es handle sich deshalb nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs IV 8/53 U vom 9. Juli 1953 (Bundessteuerblatt - BStBl - 1953 III S. 245, Slg. Bd. 57 S. 639) um aktivierungspflichtigen Herstellungsaufwand.

    Zutreffend geht das Finanzgericht von den im Urteil des Bundesfinanzhofs IV 8/53 U entwickelten Grundsätzen über die Abgrenzung von sogleich abzugsfähigem Erhaltungsaufwand und aktivierungspflichtigem Herstellungsaufwand aus.

  • BFH, 02.03.1962 - VI 79/60 S

    Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

    Der Begriff "Erhaltungsaufwand" ist weit zu fassen (Urteile des Bundesfinanzhofs IV 8/53 U vom 9. Juli 1953, BStBl 1953 III S. 245, Slg. Bd. 57 S. 639; IV 438/54 S vom 21. April 1955, BStBl 1955 III S. 173, Slg. Bd. 60 S. 453).
  • BFH, 01.12.1955 - IV 74/54 U

    Beurteilung von Aufwendungen auf ein Grundstück als Anschaffungskosten anlässlich

    Hiergegen wandte sich der Steuerpflichtige unter Bezug auf das Urteil des Bundesfinanzhofs IV 8/53 U vom 9. Juli 1953, Slg. Bd. 57 S. 639, Bundessteuerblatt 1953 III S. 245. Das Finanzgericht gab der Berufung statt und begründete dies wie folgt:.

    Dem entspreche auch die Entscheidung des Bundesfinanzhofs IV 8/53 U vom 9. Juli 1953.

  • BFH, 03.02.1959 - I 163/57 U

    Einordnung der Kosten der Beseitigung von Kriegsschäden als Herstellungskosten

    Das Finanzgericht trat unter Berufung auf die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs IV 8/53 U vom 9. Juli 1953 (BStBl 1953 III S. 245, Slg. Bd. 57 S. 639) und IV 438/54 S vom 21. April 1955 (BStBl 1955 III S. 173, Slg. Bd. 60 S. 453) der Auffassung des Finanzamts bei.

    Dort wird vielmehr in Abschnitt II 1 mit Recht betont, daß auch für die Beseitigung von Kriegsschäden die allgemeinen Grundsätze über Herstellungskosten gelten, wie sie in dem Urteil des Bundesfinanzhofs IV 8/53 U a.a.O. entwickelt sind.

  • BFH, 25.10.1955 - I 176/54 U

    Aufwendungen zur Überholung, Modernisierung und zum Umbau eines neu erworbenen

    Die schwierige Abgrenzung zwischen Erhaltungs- und Herstellungsaufwand beim Grundbesitz (vgl. dazu Urteil des Bundesfinanzhofs IV 8/53 U vom 9. Juli 1953, Slg. Bd. 57 S. 639, BStBl. III S. 245) spielt in den Fällen, in denen im Zusammenhang mit dem Erwerb erhebliche Aufwendungen zu den erwähnten Zwecken gemacht werden, keine Rolle, weil diese Aufwendungen wirtschaftlich zu den Anschaffungskosten gerechnet werden müssen.

    Es braucht deshalb im einzelnen nicht geprüft zu werden, ob die vom Finanzgericht als Reparaturaufwand anerkannten Beträge auch in vollem Umfang Reparaturaufwand sind, oder ob nicht ein erheblicher Teil schon nach den allgemeinen Grundsätzen der Rechtsprechung (vgl. das erwähnte Urteil IV 8/53 U) auch beim Vorbesitzer als Herstellungskosten hätte angesehen werden müssen.

  • BFH, 09.11.1976 - VIII R 27/75

    Kosten für die Aufstellung von Elektro-Nachtspeicheröfen - Gebäudeaufwendungen -

    So hat die Rechtsprechung bereits bisher die Wertsteigerung durch Verwendung eines höherwertigen und kostspieligeren Materials von längerer Haltbarkeit nicht als geeignetes Unterscheidungsmerkmal angesehen; dies kommt besonders deutlich in dem BFH-Urteil vom 9. Juli 1953 IV 8/53 U (BFHE 57, 639, BStBl III 1953, 245) zum Ausdruck, in dem der BFH Erhaltungsaufwand angenommen hat, obwohl der Steuerpflichtige anstelle der bisherigen Holzbalkendecke eine solche aus Stahlbeton eingezogen hatte.
  • BFH, 19.07.1985 - III R 170/80

    Aufwendungen für die laufende Instandhaltung und Instandsetzung eines Gebäudes

    Entsprechend diesen Grundsätzen hat der BFH z. B. Erhaltungsaufwand in folgenden Fällen angenommen: Einziehen einer Decke aus Stahlbeton anstelle einer baufälligen Holzbalkendecke (Urteil vom 9. Juli 1953 IV 8/53 U, BFHE 57, 639, BStBl III 1953, 245); Umstellung einer verbrauchten Kokszentralheizung auf Ölfeuerung (Urteil vom 23. Juni 1961 VI 179/60 S, BFHE 73, 374, BStBl III 1961, 403) und einer zentralen Dampfheizung auf zentrale Warmwasserheizung (Urteil vom 8. März 1966 I 282/63, BFHE 85, 318, BStBl III 1966, 324); Ersatz einer Sickergrube durch Anschluß an den öffentlichen Kanal (Urteil vom 6. August 1965 VI 249/64 U, BFHE 83, 317, BStBl III 1965, 615); Austausch des Ölbrennereinsatzes eines Kachelofens durch einen Elektrospeicherblock sowie Ersatz zentralwarmwasserbeheizter Radiatoren durch Elektronachtspeicheröfen (Urteil in BFHE 121, 185, BStBl II 1977, 279); Verkleidung der Außenwände eines Hauses mit Eternitplatten zur Verbesserung des Wärme- und Schallschutzes (Urteil vom 13. März 1979 VIII R 83/77, BFHE 127, 383, BStBl II 1979, 435).
  • BFH, 10.06.1975 - VIII R 114/71

    Einheitliche Baumaßnahme - Einheitlich zu beurteilende Baukosten - Baukosten -

  • BFH, 29.06.1965 - VI 236/64 U

    Änderung der Beheizung eines Hauses als Erhaltungsmaßnahme oder

  • BFH, 15.11.1960 - I 189/60 U

    Anwendung der Grundsätze der dynamischen Bilanz auf sich auf das Ergebnis des

  • BFH, 18.11.1958 - I 176/57 U

    Bindung des Finanzamtes an eine Zusage auch bei veränderten Tatsachen

  • BFH, 14.12.1966 - VI 245/65

    Begriff der ordnungsgemäßen Buchführung im Sinne des Einkommensteuerrechts

  • BFH, 21.04.1955 - IV 438/54 S

    Steuerliche Abziehbarkeit von Instandsetzungskosten zur Beseitigung von

  • BFH, 14.10.1960 - VI 100/59 U

    Aufteilung von Aufwendungen für Handwerkerarbeiten an einem Gebäude in

  • BFH, 14.08.1956 - I 82/56 U
  • BFH, 08.03.1966 - I 282/63
  • BFH, 23.06.1961 - VI 161/60 U

    Steuerliche Einordnung von Kosten für den Einbau einer Zentralheizung in

  • BFH, 26.08.1954 - IV 427/53 U

    Anerkennung der Kosten für eine Dacherneuerung als Erhaltungsaufwand -

  • BFH, 23.06.1961 - VI 179/60 S

    Einordnung der Aufwendungen für die Umstellung auf eine Zentralheizung als

  • BFH, 19.01.1961 - IV 295/58 U

    Einordnung von Umbauaufwendungen für einen Laden als Erhaltungsaufwand oder

  • BFH, 14.01.1960 - IV 96/58 U

    Aufwendungen für Baumaßnahmen als Herstellungskosten - Begriff der sofort

  • BFH, 18.07.1969 - VI R 212/67

    Ersetzung einer Gasheizungsanlage - Radiatoren - Ölbeheizte

  • BFH, 17.04.1959 - VI 22/58 U

    Ermittlung der Mieteinkünfte durch ein Haus im Falle der Umstellung der

  • BFH, 12.12.1956 - VI 26/55 U

    Berücksichtigung von Aufwendungen für Überholung, Modernisierung und Umbau im

  • BFH, 03.12.1964 - IV 358/62 U

    Einordnung der Aufwendungen zur Ausbesserung und Verstärkung der Fundamente und

  • BFH, 28.11.1958 - VI 293/56 U

    Nachträgliche Verteilung größerer Instandsetzungskosten für ein Wohnhaus

  • BFH, 29.01.1963 - I 151/61 U

    Absetzung für Abnutzung wegen der kriegsbedingten Teilzerstörung eines Gebäudes

  • BFH, 04.09.1962 - I 307/60 U

    Abgrenzung des laufenden Aufwands vom aktivierungspflichtigen Aufwand bei

  • BFH, 11.12.1953 - IV 386/52 U

    Abgrenzung zwischen laufendem Erhaltungsaufwand und Herstellungsaufwand bei einem

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